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   BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02   

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https://dejure.org/2003,4219
BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02 (https://dejure.org/2003,4219)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2003 - IV B 67/02 (https://dejure.org/2003,4219)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - IV B 67/02 (https://dejure.org/2003,4219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 22; ; AO 1977 § 193 Abs. 1; ; BpO St § 4 Abs. 3; ; FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschlussprüfung - Mittel-, Klein und Kleinstbetriebe

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Anschlussprüfung bei Klein- und Kleinstbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    a) Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass die ausdrücklich auf § 193 Abs. 1 AO 1977 gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem freiberuflich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (ständige Rechtsprechung, vgl. aus der jüngsten Zeit BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147).

    Geklärt ist gleichfalls, dass die Finanzbehörden auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben weder durch die AO 1977 noch durch die Betriebsprüfungsordnung (Steuer) vom 15. März 2000 --BpO 2000-- (BStBl I 2000, 368) an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1147).

  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    b) Durch die Rechtsprechung des BFH ist ferner entschieden, dass sogar eine sog. Anlassprüfung nur begründet werden muss, sofern dies zum Verständnis der Prüfungsanordnung wegen der besonderen Umstände oder nach Art der angeordneten Maßnahme erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220, sowie BFH-Beschluss vom 12. August 2002 X B 210/01, BFH/NV 2003, 3).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 106/86

    Betriebsprüfung - Ausdehnung einer Betriebsprüfung - Steuernachforderung -

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. April 1988 IV R 106/86, BFHE 153, 210, BStBl II 1988, 857) ist es daher zulässig, aufgrund konkreter Anhaltspunkte vom Ergebnis eines bereits geprüften Zeitraums auf andere Zeiträume zu schließen.
  • BFH, 27.03.2002 - XI B 49/00

    Begründung einer Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    Wie selbst der Kläger nicht bezweifelt, hätte eine etwa noch fehlende Begründung noch in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nachgeholt werden können (vgl. aus der jüngsten Zeit den BFH-Beschluss vom 27. März 2002 XI B 49/00, BFH/NV 2002, 1013).
  • BFH, 12.08.2002 - X B 210/01

    Pflicht zur Begründung einer Außenprüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    b) Durch die Rechtsprechung des BFH ist ferner entschieden, dass sogar eine sog. Anlassprüfung nur begründet werden muss, sofern dies zum Verständnis der Prüfungsanordnung wegen der besonderen Umstände oder nach Art der angeordneten Maßnahme erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220, sowie BFH-Beschluss vom 12. August 2002 X B 210/01, BFH/NV 2003, 3).
  • BFH, 04.03.2002 - IV B 109/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmangel durch Übergehen von

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    Ob die Ausführungen des Klägers zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechen (s. hierzu etwa den Senatsbeschluss vom 4. März 2002 IV B 109/01, BFH/NV 2002, 1036), ist sehr zweifelhaft.
  • BFH, 04.08.1997 - VIII B 77/96

    Anforderungen an Stützung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf die grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    Wurden bei der Vorprüfung eine nicht ordnungsgemäße Gewinnermittlung und fehlende Aufzeichnungen festgestellt, dann besteht selbst für nachfolgende Besteuerungszeiträume ein entsprechender Aufklärungsbedarf und damit ein Anlass zu einer weiteren Prüfung (BFH-Beschluss vom 4. August 1997 VIII B 77/96, BFH/NV 1998, 192).
  • BFH, 08.04.1992 - I R 85/89

    Anspruch auf eine "Prüfungspause" aufgrund der Häufigkeit der angeordneten

    Auszug aus BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02
    Das FG-Urteil stellt nämlich zu Recht darauf ab, dass eine solche Prüfung nach der Rechtsprechung des BFH schon vor der Neufassung des § 4 Abs. 3 BpO St zulässig gewesen sei (s. hierzu z.B. das BFH-Urteil vom 8. April 1992 I R 85/89, BFH/NV 1993, 73).
  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 52/12

    Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung -

    Nach der Rechtsprechung können die Finanzbehörden auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben von Freiberuflern eine sog. Anschlussprüfung vornehmen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2006 IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253 zur Anschlussprüfung bei einer Steuerberaterin, unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 4 K 2166/13

    Aufhebung einer Prüfungsanordnung wegen Zweifeln an der Wahrung des Grundsatzes

    Die zu Außenprüfungen gemäß § 193 Abs. 1 AO ergangene Rechtsprechung stellt insoweit in der Regel zwar keine besonderen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Außenprüfung und hat diese im Regelfall bejaht (BFH, Urteil vom 29.10.1992 - IV R 47/91, BFH/NV 1993, 149; Beschlüsse vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 29.05.2007 - I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050; vom 16.02.2011 - VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748).

    Es liegt nahe, dass sich der Beklagte bei der zweiten Anschlussprüfung in Folge wohl nicht auf die Angabe der Norm des § 193 Abs. 1 AO beschränken konnte (BFH, Beschlüsse vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 29.05.2007 - I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050 in Abgrenzung zu dem eine erste Anschlussprüfung betreffenden Beschluss vom 19.11.2009 - IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595).

  • BFH, 29.05.2007 - I B 140/06

    Keine weitere Begründung für eine Anschlussprüfung bei einem gewerblich Tätigen

    Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die auf § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274, jeweils m.w.N.).

    Sie können daher auch solche Betriebe einer so genannten Anschlussprüfung unterwerfen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 311).

  • BFH, 05.01.2009 - I B 163/08

    Beginn einer Außenprüfung an Amtsstelle vor dem in der Prüfungsanordnung

    Die auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen bedarf keiner weiteren Begründung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274, jeweils m.w.N.).

    Sie können daher solche Betriebe selbst einer so genannten Anschlussprüfung unterwerfen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 311).

  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der

    Jedoch hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich aus § 4 BpO (St) 1987 keinerlei Selbstbindung der Verwaltung ergibt, die eine Außenprüfung in kürzeren Abständen als dem statistisch ermittelten durchschnittlichen Turnus ausschließt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; in BFHE 166, 414, BStBl II 1992, 274, m.w.N.; vom 8. April 1992 I R 85/89, BFH/NV 1993, 73; BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 30. Juni 2005 IV B 131/03, BFH/NV 2005, 1966; vom 14. März 2006 IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253).
  • BFH, 14.03.2006 - IV B 14/05

    Anschlussprüfung

    Der beschließende Senat hat deshalb mit Beschluss vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02 (BFH/NV 2004, 311) die grundsätzliche Bedeutung der auch von der Klägerin aufgeworfenen Frage, ob bei einem Freiberufler eine Anschlussprüfung zulässig sei, verneint.
  • FG Münster, 22.07.2005 - 11 K 5316/03

    Zulässigkeit einer Anschlussprüfung bei Kleinstbetrieben; Anspruch auf

    Einer über den Verweis auf § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung der Prüfungsanordnung bedarf es - entgegen der Auffassung des Klägers - regelmäßig nicht, und zwar selbst dann nicht, wenn es sich bei dem zu prüfenden Betrieb um einen Kleinstbetrieb handelt (st. Rspr, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.06.2003 - X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m.w.N.) oder wenn der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Prüfung anschließt (vgl. für Klein- und Mittelbetriebe BFH-Urteile vom 02.10.1991 - X R 1/88, BStBl II 1992, 274; vom 08.04.1992 - I R 85/89, BFH/NV 1993, 73; für Kleinst- und Kleinbetriebe BFH, Beschluss vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311).

    Eine Anschlussprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung auch bei Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben zulässig, denn es ergibt sich weder aus der Abgabenordnung noch aus Verwaltungsvorschriften eine Bindung der Finanzbehörde an einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus bzw. ein Verbot einer lückenlosen Prüfung (z.B. BFH, Urteil vom 02.01.1991 - X R 89/89, BStBl II 1992, 220 m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 23.06.2003 - X B 165/02, BFH/NV 1147; vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311).

  • BFH, 09.11.2010 - VIII S 8/10

    Rechtmäßigkeit einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Kleinbetrieb - Keine

    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass auch bei Kleinbetrieben --wie im Falle des Klägers-- Anschlussprüfungen zulässig sind (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2007 I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311).
  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 105/21

    Anordnung einer Anschlussprüfung bei freiberuflichen Kleinstbetrieben

    Der BFH hat bereits entschieden, dass die Finanzbehörden auch bei Mittelbetrieben, Kleinbetrieben und Kleinstbetrieben weder durch die Abgabenordnung (AO) noch durch die Betriebsprüfungsordnung (Steuer) an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden sind und daher auch solche Betriebe einer sog. Anschlussprüfung unterwerfen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.03.2006 - IV B 14/05, BFH/NV 2006, 1253, unter II.; vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311).
  • FG Köln, 24.05.2017 - 3 K 101/15

    Abgabenordnung: Anordnung einer Anschlussprüfung

    aa) Nach der Rechtsprechung kann die Finanzbehörde im Einzelfall verpflichtet sein, eine Prüfungsanordnung - über den Hinweis auf § 193 Abs. 1 AO hinaus - zu begründen, wenn dies zum Verständnis der Prüfungsanordnung wegen der besonderen Umstände oder nach der Art der angeordneten Maßnahme erforderlich ist (grundlegend BFH, Urteile vom 16.11.1989 IV R 29/89, BStBl II 1990, 272 und vom 2.10.1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274; ferner Beschlüsse vom 12.8.2002 X B 210/01, BFH/NV 2003, 3 und vom 20.10.2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311).
  • BFH, 11.05.2011 - VIII B 70/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Prüfungsaufschub

  • BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09

    Keine Begründung für eine erste Anschlussprüfung erforderlich -

  • BFH, 02.10.2007 - X B 225/06

    Begründungspflicht, wenn bei Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben

  • BFH, 30.06.2005 - IV B 131/03

    Außenprüfung bei Rechtsanwälten

  • FG Düsseldorf, 07.03.2006 - 17 K 4888/04

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei unmittelbarem Anschluss an

  • BFH, 02.05.2005 - XI B 129/04

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • FG Köln, 17.08.2023 - 10 K 647/19
  • FG Nürnberg, 07.07.2022 - 6 K 1075/21

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

  • FG Münster, 26.03.2010 - 4 K 3303/08

    Voraussetzungen für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs.

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - 3 K 1733/08

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung hinsichtlich der Umsatzsteuer und

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 2 K 1033/08

    Örtliche Finanzamts-Zuständigkeit für Lohnsteueraußenprüfung bei behaupteter

  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 K 43/05

    Erfordernis eines Antrages bei der Ablaufhemmung nach § 117 Abs. 4 Abgabenordnung

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07

    Auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung gegen einen Steuerpflichtigen,

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 2 K 798/09

    Außenprüfung für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Zeitraum 2002 bis 2004 für

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